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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 08421 6007 + Nebenstelle
Adelschlag, Böhmfeld, Buxheim, Denkendorf, Eichstätt, Eitensheim 122
Altmannstein, Beilngries, Pförring, Schernfeld 102
Dollnstein, Kösching 255
Egweil, Großmehring, Hepberg, Hitzhofen, Kipfenberg, Lenting, Nassenfels 189
Gaimersheim, Walting 272
Kinding, Oberdolling, Pollenfeld, Stammham, Titting, Wellheim, Wettstetten 194
Mindelstetten, Mörnsheim 161, 101
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar