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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 08421 6007 + Nebenstelle
Adelschlag, Böhmfeld, Buxheim, Denkendorf, Eichstätt, Eitensheim122
Altmannstein, Beilngries, Pförring, Schernfeld102
Dollnstein, Kösching255
Egweil, Großmehring, Hepberg, Hitzhofen, Kipfenberg, Lenting, Nassenfels189
Gaimersheim, Walting272
Kinding, Oberdolling, Pollenfeld, Stammham, Titting, Wellheim, Wettstetten194
Mindelstetten, Mörnsheim161, 101
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar